Artgerechte Hundehaltung

Sozialkontakt zu Mensch und Artgenossen

  • Täglicher Kontakt zu einer konstanten Bezugsperson
  • (Regelmäßiges) Alleinlassen des Hundes maximal einige Stunden am Tag (Voraussetzung: schrittweise Gewöhnung des Hundes an das Alleinbleiben)
  • Regelmäßiger Kontakt zu anderen Hunden (Voraussetzung: Hund wurde erfolgreich an den Kontakt mit anderen Hunden gewöhnt
  • Dieser Kontakt soll unangeleint stattfinden
  • und findet unter der Kontrolle des Hundehalters statt (Halter vergewissert sich, dass andere Hunde ebenfalls friedlich und nicht angeleint sind).
  • Mindestens 3x tägliches Ausführen des Hundes im Park, im Wald oder auf Feldern und Wiesen.
  • Täglich unangeleinter Auslauf (Auslauf im eigenen Garten ist nicht ausreichend)
  • Ausführen darf nicht nur zum Harn- und Kotabsatz dienen; aktive Beschäftigung mit dem Hund (z.B. durch gemeinsames Spielen oder Erziehungsübungen) ist notwendig.
  • Ausmaß und Art der Beschäftigung müssen in Abhängigkeit vom Gesundheitszustand des Hundes und rassebedingten Ansprüchen gestaltet werden (Richtgröße allgemein: täglich mindestens 1-2 Stunden Zeit für Spaziergänge und Auslauf sowie mindestens 1-2 Stunden Zeit für aktive Beschäftigung, Erziehung und Spiel).

Ernährung, Pflege und Unterbringung

  • Fütterung mindestens 1x täglich
  • Frischwasser immer verfügbar
  • Trocken- oder Nassfutter aus dem Fachhandel; falls das Futter selbst zubereitet wird, muss auf eine für Hunde ausgewogene Mischung aus Fleisch, Getreide und Gemüse geachtet werden.
  • Regelmäßige Gewichtskontrolle
  • Regelmäßige Kontrolle nach Ungeziefer (Zecken, Flöhe, Hautparasiten) und ggf. Entfernung
  • Regelmäßige Kontrolle von Kot, Ohren und Zähnen
  • Regelmäßige Fellpflege (durch bürsten, kämmen, ggf. trimmen oder scheren)
  • Jährlicher Routine-Gesundheitscheck beim Tierarzt, regelmäßige Impfung und Wurmkur
  • Sofortige tierärztliche Kontrolle bei Verhaltensauffälligkeiten oder Verletzungen
  • Haltung des Hundes im Haus/in Wohnung, keine Zwingerhaltung
  • Freies Bewegen im Haus/in Wohnung (Integration des Hundes in den Wohnbereich)
  • Gewährleistung eines immer verfügbaren Rückzugsorts, wenn der Hund schlafen oder ungestört sein will
  • Schlafplatz im Haus/in Wohnung (z.B. Decke, Korb, Sofa, Bett)

Kein Einsatz tierschutzwidriger Erziehungshilfsmittel (wie Teletakt/Stromreizgerät oder Ketten- und Würgehalsbänder)