Vereinsordnung

Vereinsordnung des Tierschutzvereins Altmühlfranken und Region Hesselberg e.V.


Präambel:
Gemäß “§ 8 Vereinsordnung“ der Satzung des Tierschutzvereins Altmühlfranken und Region
Hesselberg e.V. hat sich der Vorstand verpflichtet im Namen des Vereins eine Vereinsordnung zu
erstellen und öffentlich zugänglich zu machen.


Sie soll Interessierten, Mitgliedern, ehrenamtlichen Helfern und auch den Vorständen verbindliche
Richtlinien anzeigen in welcher Form der Tierschutzverein tätig wird.


Diese Verordnung kann, unter Berücksichtigung verschiedener Kriterien wie Finanzlage,
geographische Orientierung, Erfahrungswerten oder Fachkompetenzen der ehrenamtlichen Helfer,
jederzeit geändert werden.

 

 


1 Örtliche Ausdehnung der Vereinsaktivitäten


Der Tierschutzverein versteht sich als regional tätiger Verein. Maximales Ausdehnungsgebiet für alle
Aktivitäten sind Altmühlfranken und die Region Hesselberg, richtet sich aber immer nach der
örtlichen Orientierung von ehrenamtlichen Helfern und Mitgliedern.


Derzeit können wir in folgenden Gemeinden aktiv werden:


Altmühlfranken:
Gunzenhausen, Muhr am See, Haundorf, Absberg, Pleinfeld, Pfofeld, Theilenhofen, Dittenheim,
Meinheim, Markt Berolzheim, Heidenheim, Westheim, Gnotzheim


Region Hesselberg:
Mitteleschenbach, Wolframs-Eschenbach, Merkendorf, Weidenbach, Bechhofen, Ornbau, Arberg,
Unterschwaningen, Wassertrüdingen, Röckingen, Gerolfingen, Weiltingen, Wittelshofen, Langfurth,
Ehingen, Burk, Bechhofen

 

 


2 Art und Umfang der Vereinstätigkeiten


Der Tierschutzverein arbeitet ausschließlich mit ehrenamtlichen Helfern und privaten Pflegestellen.


1) Aufnahme von Fundtieren und Tieren, die aus den verschiedensten Gründen betreut werden müssen, deren Pflege, Betreuung und tierärztliche Versorgung bis zur gewissenhaften Weitervermittlung in ein neues Zuhause.


2) Pflege von in Not geratenen Wildtieren, mit dem Ziel sie wieder in die Freiheit zu entlassen.


3) Unterstützung von Tierhaltern die ihr Tier aus gesundheitlichen oder anderen Gründen nicht mehr
selbstständig versorgen können.


4) Einrichtung und Betreuung von Pflegestellen.


5) Hilfe bei der Suche nach vermissten Tieren.


6) Überprüfung von möglichen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz, Beratung und Hilfsangebote
für die Tierhalter, ggf. konsequente Verfolgung mit legitimierten Amtspersonen bei Verstößen gegen
das Tierschutzgesetz.


7) Beteiligung an Kastrationsprogrammen für freilebende Katzen (wenn es das Vereinsvermögen zu
lässt)


8) Fütterungen von freilebenden Katzen, bei Bedarf auch Wildtieren (wenn es das Vereinsvermögen
zu lässt)

 

 


3 Aufnahme von Tieren


1) Herrenlose Haustiere werden grundsätzlich aufgenommen und in einer Pflegestelle versorgt. In
Ausnahmefällen kann auch eine Weiterleitung an einen, mit uns zusammen arbeitende,
Tierschutzverein erfolgen.


2) Wildtiere, die sich in begründeten Notsituationen befinden, werden aufgenommen, bei fehlender
Fachkompetenz oder Kapazität werden sie auch an andere Tierschutzorganisationen übergegeben.


3) Übernahme von Tieren, wenn bei den Tierhaltern nicht verschuldete und nicht voraussehbare
finanzielle, soziale oder gesundheitliche Nöte auftreten und diese nicht in der Lage sind, hier im
Sinne des Tieres und des Tierschutzgesetzes, eine für das Tier würdige Lösung zu finden.


a) In Absprache mit dem Vorstand wird in diesen Fällen eine Aufnahmegebühr vereinbart.
b) Es muss ein Übernahmevertrag abgeschlossen werden.

 

 


4 Abgabe von Tieren


1) Bei Abgabe eines Tieres wird eine Vorplatz-, sowie mindestens eine Nachplatzkontrolle
durchgeführt.


2) Es wird eine Abgabegebühr (Schutzgebühr) erhoben.


3) Es muss ein Schutzvertrag abgeschlossen werden.

 

 


5 Aufnahme – und Abgabegebühren

 

Der Tierschutzverein erhebt in der Regel Aufnahme – und Abgabegebühren für von ihm gepflegte Haustiere:

 

 

 

Hunde

Katzen

Kleintiere

Aufnahmegebühr
(unkastriert)

 

150 €

100 €

  20 €

Aufnahmegebühr
(kastriert)

 

100 €

  50 €

  20 €

Abgabegebühr
(unkastriert)

 

100 €

  50 €

  20 €

 

Abgabegebühr
(kastriert)

 

150 €

100 €

  20 €

 


Diese Gebührenangaben sind Richtwerte, sie können je nach Tier und Umständen variieren!

 

 


5 Rechte und Pflichten von Pflegestellen


1) Pflegestellen müssen Mitglied im Tierschutzverein werden.


2) Für jedes im Auftrag, oder mit Zustimmung des Tierschutzvereines gepflegtes Tier muss ein
Pflegevertrag abgeschlossen werden.


3) Übernahme von Kosten
a) Der Tierschutzverein übernimmt anfallende Tierarztkosten für gepflegte Tiere nach Absprache mit
dem Vorstand. Behandlungen werden in der Regel durch einen mit dem Tierschutzverein
kooperierenden Tierarzt durch geführt.


b) Futterkosten: Den Pflegestellen können Futtermittel zur Verfügung gestellt werden. Diese können
aus Futtermittelspenden stammen oder werden monatlich, in einer Sammelbestellung, in der dem
Tier angemessener Menge vom Tierschutzverein bestellt. Finanzieller Ausgleich für selbst gekaufte
Futtermittel erfolgt nur in Ausnahmefällen (z.b.: Neuzugang, notwendiges Spezialfutter) und in
Absprache mit dem Vorstand.


c) Fahrtkosten werden in der Regel nicht übernommen.


4) Der Tierschutzverein und die Pflegestellen bemühen sich gemeinsam und zeitnah einen neuen
Besitzer für die Tiere zu finden.


5) Die Aufnahme bzw. Abgabe eines Tieres erfolgt nur im gegenseitigen Einverständnis zwischen
Pflegestelle und Vorstand. Die notwendigen Verträge werden zur Verfügung gestellt. Sollte
mindestens 3 mal keine Übereinkunft getroffen werden, kann der Pflegevertrag aufgelöst werden.


6) Betreiber von Pflegestellen sind nach Rücksprache (ggf. telefonisch) mit dem Vorsitzenden, oder
einer dessen Stellvertreter, berechtigt im Namen des Vereins Aufnahme- und Abgabeverträge für
Pflegetiere zu unterzeichnen.


7) Eingenommene Spenden sind vollständig unter Angaben von Namen und Adressen an den Verein
ab zugeben.

 

 


6 Transparenzvereinbarung


Wir verpflichten uns zur Transparenz auf Grundlage der „Initiative Transparente Zivilgesellschaft“
Wer für das Gemeinwohl tätig wird, sollte der Gemeinschaft sagen: Was die Organisation tut, woher
die Mittel stammen, wie sie verwendet werden und wer die Entscheidungsträger sind. Daher
veröffentlichen wir auf der Homepage und versenden auf Anfrage elektronisch bzw. postalisch
folgende Angaben:
1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr
2. Vollständige Satzung sowie Angaben zu den Zielen unserer Organisation
3. Angaben zur Steuerbegünstigung
4. Name und Funktion wesentlicher Entscheidungsträger
5. Tätigkeitsbericht
6. Personalstruktur
7. Angaben zur Mittelherkunft
8. Angaben zur Mittelverwendung
9. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten
10. Namen von juristischen Personen, deren jährliche Zahlungen mehr als 10 % des
Gesamtjahresbudgets ausmachen

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Vereinsordnung
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