Die Vermittlung der Kaninchen erfolgt nur in entsprechende großzügige Auslaufhaltung. Platzkontrolle erfolgt im Vorfeld und nach Vermittlung.
Kaninchen und Hasen sind nicht artgerecht gehalten, wenn sie auf Dauer in einem der handelsüblichen Käfige in der Wohnung oder in einem Zimmer gehalten werden. Wer
die Tiere in großzügigen Gehegen beobachtet hat und ihren Lauf-und Freiheitsdrang kennt, kann dieses Verhalten verstehen.